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Korruption →
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil bspw.

  • Bestechung
  • Zahlung von Schmiergeldern
  • Vorteilsgewährung

DBS hält an einem grundsätzliches Annahmeverbot und eine „Null-Toleranz-Grenze“ bei Verstößen fest. Im Rahmen der Amtsführung ist zudem jeder Anschein zu vermeiden, für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. 
Geldwäsche →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt. 
Diskriminierung →
Diskriminierung beschreibt die mittelbaren oder unmittelbaren Benachteiligungen von Menschen aufgrund schützenswerter Merkmale ohne sachliche Rechtfertigung.

Zum Beispiel:
  • Rassismus
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
Umweltschutz →
Vorliegend sind insbesondere schwere Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften gemeint.

Zum Beispiel: 
  • unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
  • Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung

Illegale Ablagerungen sind bitte ausschließlich an unseren Kundenservice zu melden unter:
E-Mail: info@dbs.bremen.de
Telefonnummer: 0421 361-3611

Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind. 

Beispiele: 
  • die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • die missbräuchliche Nutzung von Daten
  • der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Öffentliches Auftragswesen →
Das öffentliche Auftragswesen umfasst 

  • die Vergabe 
  • die Finanzierung
  • und die Preisgestaltung bzw.-vereinbarung

bei Aufträgen die öffentliche Auftraggeber.

Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben.
Rechnungslegung und Buchführung →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt. 

Zum Beispiel: 
  • unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen
  • Gutschriften
  • Finanzabschlüssen
  • Prüfprotokollen etc. 
Öffentliche Gesundheit →
Mit öffentlicher Gesundheit ist gemeint bspw.:

  • die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen und zu verbessern;
  • die Modernisierung und Digitalisierung der Gesundheitsversorgungssysteme und der -infrastruktur zu fördern
Weitere Verstöße i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2 HinSchG oder Art. 2 HinSch-RL →
Es können ausschließlich gemeldet werden:

- Regelverstöße, die strafbewehrt sind,

- Regelverstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sowie 

- sonstige Verstöße, die in § 2 Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2 HinSchG oder Art. 2 HinSch-RL genannt sind.