Die Bremer Stadtreinigung Hinweisgebersystem
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Korruption →
Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil bspw.
Bestechung
Zahlung von Schmiergeldern
Vorteilsgewährung
DBS hält an einem grundsätzliches Annahmeverbot und eine „Null-Toleranz-Grenze“ bei Verstößen fest. Im Rahmen der Amtsführung ist zudem jeder Anschein zu vermeiden, für persönliche Vorteile empfänglich zu sein.
Geldwäsche →
Geldwäsche umfasst jegliche Aktivitäten, bei denen kriminell erwirtschaftete Erlöse in den Finanzkreislauf ein- und durchgeschleust werden, um anschließend einer legal aussehenden Aktivität zugeführt zu werden. Geldwäsche hat das Ziel, dass zu jedem Zeitpunkt unbekannt bleibt, dass es sich um kriminelle Vermögenswerte handelt.
Diskriminierung →
Diskriminierung
beschreibt die
mittelbaren oder unmittelbaren Benachteiligungen von Menschen aufgrund schützenswerter Merkmale ohne sachliche Rechtfertigung.
Zum Beispiel:
Rassismus
Mobbing
Ungleichbehandlung
Belästigungen
respektloser Umgang
Umweltschutz →
Vorliegend sind insbesondere schwere Verletzungen im Zusammenhang mit Umweltvorschriften gemeint.
Zum Beispiel:
unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen
Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung
Illegale Ablagerungen
sind bitte ausschließlich
an
unseren
Kundenservice
zu melden unter:
E-Mail: info@dbs.bremen.de
Telefonnummer:
0421 361-3611
Datenschutz →
Betrifft Verstöße gegen Datenschutzgesetze sowie Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Hierzu gehören insb. Fälle, bei denen eine große Zahl oder besonders sensible Daten betroffen sind.
Beispiele:
die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
die missbräuchliche Nutzung von Daten
der unzureichender Zugriffsschutz auf sensible Daten
Öffentliches Auftragswesen →
Das öffentliche Auftragswesen umfasst
die Vergabe
die Finanzierung
und die Preisgestaltung bzw.-vereinbarung
bei Aufträgen die öffentliche Auftraggeber.
Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben.
Rechnungslegung und Buchführung →
Hiermit ist insb. der Verstoß gegen geltende Rechnungslegungsvorschriften bzw. die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gemeint, der zu einer falschen Darstellung in der Finanzberichterstattung des Unternehmens führt.
Zum Beispiel:
unzulässiges Erstellen bzw. Verfälschen von Rechnungen
Gutschriften
Finanzabschlüssen
Prüfprotokollen etc.
Öffentliche Gesundheit →
Mit öffentlicher Gesundheit ist gemeint bspw.:
die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen und zu verbessern;
die Modernisierung und Digitalisierung der Gesundheitsversorgungssysteme und der -infrastruktur zu fördern
Weitere Verstöße i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2 HinSchG oder Art. 2 HinSch-RL →
Es können ausschließlich gemeldet werden:
- Regelverstöße, die
strafbewehrt
sind,
- Regelverstöße, die
bußgeldbewehrt
sind, soweit die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sowie
-
sonstige Verstöße,
die in § 2 Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2 HinSchG oder Art. 2 HinSch-RL genannt sind.